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Fiskalisierung 2020: Sicher mit den CONEMA Kassensystemen arbeiten

Unbesorgt mit einem Kassensystem von CONEMA arbeiten

Aktueller Stand der Fiskalisierung

Da es zunehmend zu Anfragen zum aktuellen Stand der neuen gesetzlichen Regelungen bezüglich manipulationssicherer Kassensysteme kommt, möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die aktuellsten, öffentlich zugänglichen, Informationen geben.

Momentan laufen die Vorbereitungen für die Einführung der neuen Technologie auf verschiedenen Ebenen. Die für eine Integration in Kassensysteme noch fehlenden Detailinformationen werden vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Anwendungserlass festgelegt. Der Erlass selbst wurde erst am 17.6.2019 veröffentlicht.

Jedes Kassensystem benötig ab dem 01.01.2020 eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) um Umsatzdaten u. a. durch digitale Signaturen abzusichern. Zugelassen sind dafür nur Sicherheitseinrichtungen, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurden.

Aktuell arbeiten diverse Lieferanten an der Fertigstellung einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE). Bis zum heutigen Tag ist noch kein Lieferant durch das BSI zertifiziert worden. Eine Serienfertigung wird aktuell für das 4. Quartal 2019 von einigen Lieferanten in Aussicht gestellt.

Da eine Lieferung der technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) in größeren Mengen erst im 4. Quartal 2019 erwartet wird und somit wenig Zeit bleibt, um bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 01.01.2020 alle Kassensysteme umzustellen, haben sich die großen Verbände, die Kassenanwender vertreten mit dem BMF offenbar darauf verständigt, in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 die im Gesetz vorgesehenen Bußgelder von bis zu 25.000 Euro noch auszusetzen („Nichtbeanstandungsregelung“). Dies geht aus den Pressemitteilungen der Verbände hervor.

Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Verschiebung des im Gesetz fixierten Termins zum 01.01.2020, sondern nur um ein zeitlich eng begrenztes Aussetzen der Bußgelder, um den Unternehmen mehr Zeit zur Umsetzung zugeben. Damit sollten alle Spekulationen, dass die Einführung des Gesetzes eventuell langfristig verschoben wird, endgültig vom Tisch sein.

Wir klären die wichtigsten Fragen

Welche Kassensysteme sind von der Kassensicherungsverordnungbetroffen?

Alle Kassensystem, Registrierkassen und auch PC-Kassensysteme

Was müssen Sie tun?

Nichts, wenn Sie ein aktuelles Kassensystem der Firma DATAreform einsetzen. Dazu gehört das Kassensystem Gastronovi (auch mit der Bezeichnung Gastro.Profi 2.0 im Umlauf) und die BeePOS. Aktuelle Informationen zum Stand der Kassensystem-Fiskalisierung finden Sie im Blog unter: www.gastronovi.com/de/blog/2019/07/kassensystem-zertifizierung-fiskalisierung-2020-gastronomie/

Was muss ich tun, wenn ich ein anderes Kassensystem (Eucasoft,Vectron, Casio, o.a.) von DATAreform GmbH im Einsatz habe?

Jeder namenhafte Hersteller wird, sobald die geforderten technischen Sicherheitseinrichtungen verfügbar sind, diese in seine Kassenlösung integrieren. Was Sie tun müssen ist abhängig vom Hersteller und von der eingesetzten Softwareversion. Für weitere Details kontaktieren Sie bitte unseren Vertrieb.
+49 7144 3338887
marc.hoenes@conema.de

Wir werden Sie auf diesem Wege auch weiterhin auf dem Laufenden halten.

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